Alle zwei bis Jahre ist es Zeit, den Wagen gründlich zu überprüfen und herauszuputzen, denn die Hauptuntersuchung beim TÜV steht bevor. Wer die Frist überzieht und die Untersuchung hinauszögert muss mit einem Bußgeld rechnen, zudem gefährdet er sowohl seine eigene als auch die Sicherheit anderer Verkehrsteilnehmer. Hier erfahren Sie, was der TÜV alles unter die Lupe nimmt und wie viel Zeit Ihnen zur Nachbesserung bleibt.
Wann ist die Hauptuntersuchung beim TÜV fällig?
Haben Sie ein Auto gekauft und beantragen die Erstzulassung, erhalten Sie eine Plakette, die 36 Monate gültig ist. Aber der zweiten Zulassung durch den TÜV müssen Sie die HU alle 24 Monate durchführen lassen. Treten bei einem fabrikneuen Auto seltener Mängel auf, hilft Ihnen diese Checkliste für den Gebrauchtwagenkauf, ein gebrauchtes Auto zu finden, bei dessen HU Sie keine böse Überraschung erleben. Der letzte Monat, indem Sie mit gültiger Plakette fahren, ist mit der Zahl des Monats sowie des Jahres angegeben. Steht dort zum Beispiel 02/2012 bleibt Ihnen der ganze Februar, um den Wagen zu einer technischen Prüfstelle zu bringen. Überschreiten Sie die Frist, müssen Sie ab dem zweiten Monat Strafe bezahlen. Außerdem erfolgt in einigen Bundesländern bei verspäteter Hauptuntersuchung eine Rückdatierung der TÜV-Plakette.
Bremsen, Licht und Motor
Im Rahmen der Hauptuntersuchung prüft ein Sachverständiger den Wagen in diesen Bereichen: Bremsanlage, Lenkung, Lichtanlage, Elektronik, Motor, Reifen sowie Räder und Profiltiefe, Fahrgestell, Achsen, Aufhängungen, Identifizierbarkeit sowie Abgasuntersuchung. Außerdem sollten möglichst keine Spuren von Unfällen oder Beschädigungen sichtbar sein. Mussten Sie wegen eines Unfalls höhere Versicherungsprämien zahlen sowie einen hohen Selbstbetrag, gelangen Sie zu einem preiswerteren Schutz, indem Sie einen Auto Versicherungsvergleich durchführen. Übrigens, auch bei der HU erweckt ein geputzter und gepflegter Wagen einen positiven ersten Eindruck. Daher lohnt es sich, eine Außen- und Innenreinigung vorzunehmen, Kratzer im Autolack zu entfernen und sonstige bekannte Mängel zu beheben. Hat der Sachverständige Schäden oder Defekte gefunden, sind Sie zur Nachbesserung verpflichtet.
Frist zur Beseitigung der Mängel
Nach der Hauptuntersuchung, die sich sowohl beim TÜV Rheinland als auch bei der DEKRA durchführen lässt, bleiben Ihnen vier Wochen für die Beseitigung der Mängel. Erst danach erhalten Sie eine neue HU-Plakette.
Bild: panthermedia.net Diego Cervo

8. Oktober 2011
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